Honorarvereinbarung

Quelle: eigene Grafik
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Für eine Behandlung berechne ich einen Stundensatz von € 80,00. 

 

Die erste Untersuchung/Besprechung gilt der Anamnese und kann u. U. länger als eine Stunde dauern. Daraus leiten sich die Therapieansätze und Folgebehandlungen ab.

Mein Leistungsspektrum entnehmen Sie bitte den Internetseiten.

 

Alle Therapien & Arzneien werden mit Ihnen besprochen und abgestimmt.

Für den Behandlungserfolg ist Ihre Mithilfe unabdingbar, daher sollten die verordneten Arzneien sowie alle unterstützenden Maßnahmen eingehalten werden. Auch sind regelmäßige Verlaufskontrollen nach Absprache nötig.

 

Heilpraktiker Leistungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Gesetzlich Versicherte zahlen entweder direkt vor Ort gegen Quittung oder nach Absprache auf Rechnung.

Heilpraktikerkosten können Sie bei Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen.

 

Die anfallenden Behandlungskosten werden von Privat- und Zusatzversicherungen nicht immer bzw. nicht in vollem Umfang erstattet. Daher übernehme ich keine Garantie der Gebührenerstattung und rate Ihnen, sich vorab bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Zusatzversicherung zu informieren. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der GebüH .

 

Sollte ein vereinbarter Termin NICHT rechtzeitig (mind. 8 Stunden vorher) abgesagt werden, berechne ich eine Aufwandsentschädigung von € 35,00. Ausnahmen sind höhere Gewalt.

 

Sie möchten einem netten Menschen etwas Gutes tun? Gerne stelle ich Ihnen einen Gutschein über eine Behandlung aus!  

 

Katja Schönenberg

Heilpraktikerin

 

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Quelle: unbekannt
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