
Heilpraktiker Leistungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Gesetzlich Versicherte zahlen entweder direkt vor Ort oder nach Absprache auf Rechnung.
Heilpraktikerkosten können Sie ggf. bei Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Dies können Sie mit Ihre Steuerberatung erörtern.
Für Privat-, Beihilfe- und Zusatzversicherte erstelle ich eine Rechnung nach der für Heilpraktiker gültigen GebüH. Den Rechnungsbetrag überweisen Sie direkt zum vereinbarten Zahlungsziel an mich und reichen die Rechnung zur Erstattung bei Ihrer jeweilgen Versicherung ein. Um Unannehmlichkeiten bei der Gebührenerstattung für Sie als Versicherten zu vermeiden ist es wichtig, dass Sie mir Ihre genauen Konditionen (Name Versicherung/Tarif) vorab mitteilen. Ich übernehme keine Garantie der Gebührenerstattung und rate Ihnen, sich vorab bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Zusatzversicherung zu informieren.
Sollte ein vereinbarter Termin NICHT rechtzeitig (mind. 8 Stunden vorher) abgesagt werden, berechne ich eine Aufwandsentschädigung von € 40,00. Ausnahmen sind höhere Gewalt.
Die Erstuntersuchung/Besprechung gilt der Anamnese und kann u. U. länger als eine Stunde dauern. Daraus leiten sich die Therapieansätze und Folgebehandlungen ab.
Mein Leistungsspektrum entnehmen Sie bitte meiner Internetseite.
Alle Therapien & Arzneien werden mit Ihnen besprochen und abgestimmt.
Für den Behandlungserfolg ist Ihre Mithilfe unabdingbar, daher sollten die verordneten Arzneien sowie alle unterstützenden Maßnahmen eingehalten werden. Auch sind ggf. regelmäßige Verlaufskontrollen nach Absprache nötig.
Katja Schönenberg
Heilpraktikerin
zurück zur Startseite